Die Bauordnungen der deutschen Bundesländer sehen (sinnvollerweise) vor, dass jeder Wohn- oder Arbeitsraum eines Gebäudes auch einen sicheren schnellen Fluchtweg bietet, etwa im Brandfall. Wenn diese Räume nicht ebenerdig liegen, sondern einen Treppenzugang (oder mehrere) haben, muss mindestens eine der Treppen genau geregelten Sicherheitsanforderungen entsprechen. Man spricht hier dann von einer „baurechtlich notwendigen Treppe“. Eine steile Treppe beispielsweise erfüllt nicht die Anforderungen an eine Fluchttreppe und darf deshalb nicht der einzige Zugang zu einem Wohn- oder Arbeitsraum sein.
Zuständige Normen für die Fluchttreppe
Bei der Flucht aus einer Gefahrensituation, etwa bei einem Brand, schlendert man in den seltensten Fällen gemütlich die Stufen herab. Stattdessen ist oft von einer hastigen, schnellen Flucht auszugehen, und deshalb gilt es bei der Fluchttreppe, das Risiko zu stolpern und zu fallen auf ein Minimum zu reduzieren. In Wohnhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten muss die Laufbreite der Fluchttreppe bzw. baurechtlich notwendige Treppe mindestens 80 cm breit sein, die Steigung muss zwischen 14 und 20 cm liegen, die Auftrittstiefe zwischen 23 und 37 cm.
Bei größeren Wohnhäusern bzw. „allgemeinen Gebäuden“ sind die Vorgaben strenger. Auch für Arbeitsbereiche gelten andere Anforderungen, welche u.a. in der Arbeitsstättenverordnung aufgeführt werden. Die vorgeschriebene Breite etwa richtet sich danach, wie viele Personen im Ernstfall die Fluchttreppe nutzen würden. Ebenfalls vorgeschrieben ist ein durchgehender Handlauf bzw. Geländer.
Feuertreppen
Eine besondere Variante der Fluchttreppe stellt die Feuertreppe oder auch „Nottreppe“ dar, welche speziell für den Brandfall konzipiert ist. Im Gegensatz zu einer gewöhnlichen Fluchttreppe, welche auch ganz einfach eine der vorhandenen Treppen sein kann, die den Anforderungen an eine notwendige Treppe genügt, ist die Feuertreppe ein separater Fluchtweg, welcher nur im Brandfall verwendet werden darf!
Sie dient nicht nur für die Flucht der Bewohner, sondern auch als Zugangsweg für die Feuerwehr. Nachvollziehbarerweise werden beim Bau von Feuertreppen nichtbrennbare Materialien eingesetzt, welche auch bei extremen Bedingungen nicht ihre Tragfähigkeit verlieren. Hier weist natürlich Metall klare Vorteile gegenüber allen anderen Materialien auf. Auch Naturstein als Stufen ist für die Feuertreppe nicht geeignet, da die Verbindung von starker Hitze und Löschwasser die Steine zerspringen lassen kann.
Fluchttreppenturm / Außentreppen
Diese außen an Gebäuden montierte Treppenanlage ist meist offen oder geringfügig vergittert – ein richtiger geschlossener „Turm“ ist sie eher der Ausnahmefall. Der Fluchttreppenturm kann dazu dienen, die Anforderung an eine notwendige Treppe zu erfüllen, um in Haus oder Wohnung selbst z.B. eine steile Treppe anzulegen.
Weiterhin kann sie, konstruiert als Feuertreppe, eine sinnvolle Ergänzung zu einer Holztreppe im Inneren sein, um in Extremsituationen einen sicheren Ausweg zur Verfügung zu haben. Typischerweise bietet eine metallene Außentreppe eine eher überschaubar ansprechende Optik und kann oft wie ein Fremdkörper wirken, doch das muss nicht sein! Wir von Stadler legen auch bei der Außentreppe großen Wert auf Stil und Eleganz, etwa mit einer schönen Spindeltreppe.
Achtung: Ist die Fluchttreppe als baurechtlich notwendige Treppe in einem Wohnhaus mit mehr als 2 Wohneinheiten konzipiert, gelten andere Vorgaben:
- Nutzbare Laufbreite: min. 100 cm
- Steigung (s): 140 – 190 mm
- Auftritt (a): 260 – 370 mm
Darüber hinaus kann das zuständige Bauamt weitere Auflagen definieren, die über diesen Rahmen hinausgehen!
Fluchttreppen von Ihren Treppenexperten
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