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Barrierefreie Treppen

von Patrick Hof

Die Benutzung von Treppen stellt gesunde Menschen selten vor schwerwiegende Probleme. Treppen werden auf und abgegangen und unbewusst bewältigt. Ganz anders werden Treppen von Menschen mit körperlichen Einschränkungen wahrgenommen. Sie können für diese sogar unüberwindbare Hindernisse darstellen.

Spezielle bauliche Maßnahmen können hier zu einer erheblichen Erleichterung führen und die Treppe barrierefrei machen. Was unter dem Begriff „barrierefrei“ eigentlich zu verstehen ist und welche Vorschriften es gibt, erfahren Sie im folgenden StadlerTreppen Blogartikel.

Barrierefreiheit im Treppenbau

Das ist der Unterschied zwischen barrierefrei, seniorengerecht & behindertenfreundlich

Gerade auf dem Wohnungsmarkt finden sich Begriffe wie rollstuhlgerecht, seniorengerecht oder behindertenfreundlich wieder. Das liegt daran, dass Senioren und Menschen mit körperlichen Einschränkungen auch eine Zielgruppe auf dem Wohnungsmarkt darstellen.

Allerdings dienen die Begriffe oft nur als Verkaufsargument, ohne dass eine wirkliche Barrierefreiheit gewährleistet wird. Lediglich der Begriff der Barrierefreiheit wird im §4 des deutschen Behindertengleichstellungsgesetzes explizit definiert.

Frei formuliert heißt das, dass bauliche Anlagen von Menschen mit Behinderungen ebenso ohne Einschränkungen nutzbar sein müssen, wie es auch bei gesunden Menschen der Fall ist. Nur dann ist die Barrierefreiheit gegeben.

Welche baulichen Maßnahmen ergriffen werden müssen, damit diese definierte Barrierefreiheit gegeben ist, wird durch die Norm zum barrierefreien Bauen (DIN 18040) festgelegt.

Die Norm zum barrierefreien Bauen - DIN 18040

Grundsätzlich dienen bautechnische Normen dazu, Standards für das Errichten von baulichen Anlagen zu definieren und der Allgemeinheit als Richtlinie zur Verfügung zu stellen. In bestimmten Fällen können solche Normen auch rechtsverbindlich werden. Für die DIN 18040 gilt dies bereits in einzelnen Landesbauordnungen! Die DIN 18040 wird zudem in 3 Kategorien unterteilt.

  • DIN 18040-1 – Barrierefreiheit in öffentlich zugänglichen Gebäuden
  • DIN 18040-2 – Barrierefreiheit in Wohngebäuden
  • DIN 18040-3 – Barrierefreiheit im öffentlichen Verkehrs- und Freiraum

 

Barrierefreiheit bei Treppen nach DIN 18040

Bei der Planung einer barrierefreien Treppe liegt das Augenmerk besonders bei der Sicherheit und dem Komfort. Durch die DIN 18040 werden den bereits bestehenden Anforderungen an eine Treppe, weitere Vorgaben hinzugefügt.

Laufgestaltung und Stufenausbildung bei barrierefreien Treppen

Die Laufgestaltung einer barrierefreien Treppe sollte in einer Geraden verlaufen. Denn Asymmetrische Treppenauftritte, wie sie zum Beispiel bei gewendelten Treppen vorkommen, können zu Unfällen führen.

Das Steigungsverhältnis, sowie die Laufbreite und die Abmessungen der Zwischenpodeste müssen hierbei der Norm für Gebäudetreppen und der jeweiligen Landesbauordnung entsprechen.

Handläufe bei barrierefreien Treppen

Für behinderte Menschen ist es beim Treppensteigen notwendig, dass sie sich abstützen können. Aus diesem Grund müssen beidseitig Handläufe aus einem griffsicheren Material und ohne Unterbrechungen angebracht werden. Um für die bestmögliche Stützfunktion zu sorgen, sind diese in einer Höhe zwischen 85cm und 90cm anzubringen.

Auch die Form des Handlaufs spielt bei der Barrierefreiheit eine Rolle. Dieser sollte rund oder oval sein und einen Durchmesser von 3 – 4,5cm aufweisen. Außerdem sollte die Anbringung mit ausreichend Abstand zur Wand erfolgen, da sonst die Gefahr besteht, dass sich Personen im Handlauf einklemmen.

Handläufe sind zum Abstützen wichtig

Orientierungshilfen in Treppenhäusern

Visuelle Orientierungshilfen können Menschen mit körperlichen oder geistigen Einschränkungen das Treppensteigen vereinfachen. Die DIN 18040 macht hierzu mehrere Angaben:

  • Stufenmarkierungen von Trittstufen ab Vorderkante, mit einer Breite von 4cm und 5cm
  • Stufenmarkierungen der Setzstufen ab Oberkante, mit einer Breite von 1cm oder 2cm
  • Kontrastwert der Stufenmarkierungen beträgt k>0,4

Für öffentliche Gebäude gilt hier außerdem, dass an jeder Treppe mit bis zu drei Stufen sogenannte kontrastierende Stufenkantenmarkierungen anzubringen sind. Auch bei Treppen, die frei im Raum beginnen oder enden, ist diese Regelung verpflichtend.

Beleuchtung und Belichtung von barrierefreien Treppen

Bei der Gestaltung von barrierefreien Treppen, spielt auch die Beleuchtung bei Tag und bei Nacht eine entscheidende Rolle. Nicht nur zu wenig Licht kann hier ein Problem darstellen, auch zu viel Licht kann zu Unfällen führen.

Fenster sollten daher möglichst so angebracht sein, dass diese nicht blenden. Die angebrachte Beleuchtung sollte so angebracht sein, dass sie möglichst wenige Schatten wirft. Eine Kombination aus Wand- und Deckenleuchten kann hier von Vorteil sein.

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Bildnachweis

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