Eine „notwendige Treppe“ ist gemäß baurechtlicher Vorschriften eine Treppe, die als Teil des Rettungsweges zwingend vorhanden sein muss. Zwar unterscheidet sich das Bauordnungsrecht von Bundesland zu Bundesland, jedoch orientieren sich die Landesbauordnungen alle an der bundesweiten Musterbauordnung (MBO).
Notwendige Treppen müssen laut DIN 18065 Mindestanforderungen erfüllen, um die sichere Benutzbarkeit sicherzustellen, z.B. im Brandfall. Lesen Sie im Folgenden, welche Treppen notwendig sind und welche Anforderungen sie erfüllen müssen.