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Treppen berechnen – So gehen Sie auf Nummer Sicher

von Andreas Brillisauer

Welche Treppenart sich für Ihre Wohnung am besten eignet, hängt nicht nur von optischen Kriterien ab: Stufenhöhe und -tiefe sind wichtige Sicherheitskriterien, durch die das Unfallrisiko minimiert und gleichzeitig der Komfort beim Begehen der Treppe erhöhtwerden. Außerdem hilft Ihnen die Berechnung dabei, die nötige Treppenlänge abzuschätzen.

Die Treppen-DIN 18065 umfasst unter anderem die Formeln zur Berechnung der Höhe und Breite von Treppenstufen; die wichtigsten Fachbegriffe und Berechnungsformeln haben wir als Hilfestellung in unserem Artikel für Sie kompakt zusammengefasst.

Grundlagen für die Treppenberechnung

Bei der Berechnung von Treppenstufen tauchen immer wieder bestimmte Fachbegriffe auf – in unserem Glossar erfahren Sie, was sie bedeuten und wie sie berechnet werden:

  • Die Stufenzahl bzw. Steigungsanzahl ergibt sich, indem Sie die Geschosshöhe durch die gewünschte Steigungshöhe (von einer Stufen-Oberkante zur nächsten) teilen, das Ergebnis wird auf- oder abgerundet. Dabei ist die Steigungsanzahl jeweils um eins höher anzusetzen als die Anzahl der Stufenflächen bzw. Auftritte.
  • Die Steigungshöhe von Treppenstufen erhalten Sie durch die Geschosshöhe geteilt durch die Anzahl der Auftritte.
  • Die Auftrittsbreite (Tiefe der Treppenstufen) wird ausgehend vom Schrittmaß berechnet (62 +/- 3 cm).
  • Für die Steigung wird die Geschosshöhe durch die Lauflänge (also die geplante Länge der Treppe) geteilt. Der Wert muss deutlich unter 1 liegen– andernfalls sollten Sie sich für einen anderen Treppentyp (z.B. Spindeltreppen oder Wendeltreppen) entscheiden.

Berechnung von Treppen

Das Steigungsverhältnis berechnen

Es gibt 3 Formeln, um ein sicheres und bequemes Steigungsverhältnis von Treppenstufen zu berechnen. Die wichtigste von ihnen ist die Schrittmaßformel, die der französische Ingenieur und Baumeister François Blondel bereits 1683 aufgestellt hat.

Die Grenzmaße für das Steigungsverhältnis laut DIN 18065 betragen zwischen 16 und 18 cm; außerdem umfasst die DIN-Norm die im Folgenden aufgeführten Formeln zur Berechnung der Stufen (Auftrittsbreite und Lauflänge), um die nötige Sicherheit auf der Treppe zu gewährleisten.

Schrittmaßregel

Sie bildet die Basis für die Planung und eignet sich für Treppen mit einer Neigung zwischen 45° und 22°. Den Ausgangspunkt bildet die durchschnittliche Schrittlänge des Menschen, die 59-65 cm beträgt; bei Steigungen verringert sie sich um das Doppelte der Höhe. Die Maße der Treppenstufen werden folgendermaßen ermittelt:

  • Schrittmaß = 2 Steigungen + Auftritt (2 s + a) = 59 bis 65 cm.

Ideale Verhältnisse von Steigungshöhe zu Stufenbreite wären demnach z.B. 17/29, 18/27 oder 19/25 cm. Diese Werte richten sich nach dem Aufwärtsgehen auf einer geraden Treppe; Abweichungen sind z.B. bei einer Raumspartreppe zulässig, da die Stufenbreite nach außen hin zunimmt, wodurch das Abwärtsgehen vereinfacht wird.

Bequemlichkeitsregel

Mithilfe dieser Formel berechnen Sie Steigungsverhältnisse von Treppenstufen für minimalen Kraftaufwand. Am einfachsten lässt sich die Bequemlichkeitsformel bei Treppen mit flachen Neigungen (bis 30°) anwenden:

  • Stufenbreite – Steigungshöhe (a – s) = 12 cm.

Diese Regel eignet sich vor allem für Steigungen von 16 bis 18 cm, woraus sich ein Verhältnis von 16/28, 17/29 bzw. 18/30 cm errechnet.

Sicherheitsregel

Anders als bei den vorherigen Regeln steht hier der sichere Treppenabstieg im Vordergrund, da zu schmale Auftritte ausgeschlossen werden. Nach der Sicherheitsregel berechnen sich Treppenstufen folgendermaßen:

  • Stufenbreite + Steigungshöhe (a + s) = 46 cm.

Berücksichtigt man diese drei Regeln, kommt ein angenehmes Steigungsverhältnis von 17 cm Steigungshöhe und 29 cm Auftrittstiefe zustande – dieses ist nicht nur angenehm, sondern auch sicher.

Richtig berechnete Treppe

Die Treppenneigung

Je nach Treppen- und Nutzungsart gelten folgende Neigungen als Richtlinien:

  • Freitreppen: 5° – 20°
  • Treppen öffentlicher Gebäude: 20° – 30°
  • Wohnhaustreppen: 30° – 41°
  • Boden- und Kellertreppen: Bis zu 45°
  • Raumspar- und Leitertreppen: 45° – 75°.

Reicht der vorhandene Raum für die vorgesehene Treppe nicht aus, empfiehlt sich die Planung einer Spindeltreppe – diese hat einen geringeren Platzbedarf als ein gerader Treppenlauf.

Sichere Treppenstufen: Eine Sache für den Fachmann

Weil Sicherheitsaspekte beim Treppenbau eine wichtige Rolle spielen, dienen die hier angeführten Werte nur als Anhaltspunkte für Ihre Planung; der eigentliche Bau ist Sache eines Fachmanns, der dabei weitere Aspekte mit einbezieht. Neben einer ansprechenden Optik achtet er neben der richtigen Stufentiefe zum Beispiel auch darauf, dass Ihre Treppenstufen durch entsprechende Rutschfestigkeit kind- bzw. altersgerecht ausgeführt werden – damit Sie dauerhaft Freude an Ihrer Treppe haben.

Wie bereits erwähnt, handelt es sich bei den Angaben in unserem Artikel lediglich um unverbindliche Hilfestellungen; sie ersetzen nicht die Beratung durch einen Treppenfachmann! Gerne beraten wir Sie ausführlich zum Thema Treppenbau. Unsere Fachberater stehen Ihnen bundesweit zur Verfügung – oder schreiben Sie uns eine Nachricht über unser Kontaktformular. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

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